Esta Loca Entertainment
Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen Esta Loca Entertainment, vertreten durch Christian Burghaus, nachfolgend „Esta Loca Entertainment“ genannt, und dem jeweiligen Auftraggeber, nachfolgend „Kunde“ genannt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für DJ-, Künstler-, Event-, Veranstaltungs- und Technikleistungen, den Auf- und Abbau von Veranstaltungstechnik, die technische Betreuung von Veranstaltungen sowie die zeitweise Überlassung von Veranstaltungstechnik und sonstigem Equipment.
Kunde kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Individuelle Vereinbarungen, das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung und die Auftragsbestätigung gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Esta Loca Entertainment ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
Esta Loca Entertainment ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter, freie Dienstleister und Kooperationspartner zur Erbringung der vereinbarten Leistungen einzusetzen.
Schließt der Kunde erkennbar einen eigenständigen Vertrag unmittelbar mit einem Kooperationspartner, gelten für dieses Vertragsverhältnis die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kooperationspartners.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt oder so zugänglich gemacht, dass sie gespeichert und ausgedruckt werden können.
Angebote von Esta Loca Entertainment sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Der Kunde kann einen Auftrag mündlich oder in Textform, beispielsweise per E-Mail, erteilen. Die Auftragserteilung durch den Kunden stellt zunächst ein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Esta Loca Entertainment den Auftrag durch eine Buchungs- oder Auftragsbestätigung annimmt.
Telefonische Absprachen, Vorbesprechungen und unverbindliche Verfügbarkeitsauskünfte begründen noch keinen Anspruch auf die Durchführung der Veranstaltung.
Sonderkonditionen und Nachlässe gelten für den im Angebot angegebenen Zeitraum. Ist kein Zeitraum angegeben, gelten sie sieben Kalendertage ab dem Datum des Angebots.
Eine unverbindliche Reservierung von Terminen, Technik, Künstlern, DJs oder Personal ist grundsätzlich nicht möglich.
Eine Reservierung besteht nur, wenn sie von Esta Loca Entertainment ausdrücklich in Textform bestätigt wurde. Auch aus einer bestätigten unverbindlichen Reservierung entsteht noch kein Anspruch auf einen späteren Vertragsschluss.
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung und der Auftragsbestätigung.
Änderungen oder Erweiterungen des Auftrags nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung von Esta Loca Entertainment.
Zusätzlich entstehende Arbeits-, Material-, Fahrt-, Personal- oder Fremdkosten werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.
Esta Loca Entertainment darf technisch oder organisatorisch notwendige Änderungen vornehmen, sofern diese dem Kunden zumutbar sind und die wesentliche Funktion sowie der vereinbarte Gesamtcharakter der Leistung erhalten bleiben.
Der Kunde stellt alle für die Planung und Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig, vollständig und zutreffend zur Verfügung.
Hierzu gehören insbesondere die Veranstaltungsanschrift, Veranstaltungszeiten, Ansprechpartner, Zufahrtsbedingungen, Aufbauwege, technische Anforderungen, behördliche Auflagen, Besonderheiten des Veranstaltungsortes sowie die geplante Besucherzahl.
Es gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise.
Als Nettopreise ausgewiesene Beträge verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Verbrauchern wird der zu zahlende Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Die vereinbarte Vergütung ist, sofern im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel genannt wird, mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Esta Loca Entertainment kann eine angemessene Anzahlung verlangen, wenn diese im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen ist.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.
Gegenüber Verbrauchern bleiben gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte unberührt, insbesondere wenn die Gegenforderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
Eine Stornierung soll aus Nachweisgründen in Textform, insbesondere per E-Mail, erklärt werden. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierung bei Esta Loca Entertainment.
Storniert der Kunde eine verbindlich gebuchte Veranstaltung, ohne dass ihm ein gesetzliches Rücktritts-, Kündigungs- oder Widerrufsrecht zusteht und ohne dass Esta Loca Entertainment die Stornierung zu vertreten hat, können folgende pauschalierte Stornierungskosten berechnet werden:
Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Esta Loca Entertainment kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die jeweilige Stornierungspauschale entstanden ist.
Ersparte Aufwendungen und Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung des freigewordenen Termins werden auf die Stornierungskosten angerechnet.
Ein Anspruch auf eine kostenfreie Terminverschiebung besteht nicht. Esta Loca Entertainment wird jedoch prüfen, ob der Auftrag auf einen verfügbaren Ersatztermin umgebucht werden kann.
Bereits entstandene Fremd-, Personal-, Planungs- und Stornierungskosten sowie ein gegebenenfalls abweichender Leistungsumfang des Ersatztermins können gesondert berechnet werden.
Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Dies betrifft insbesondere verbindlich für einen bestimmten Veranstaltungstermin gebuchte DJ-, Künstler-, Event- und Veranstaltungsleistungen.
Soweit bei einem anderen Vertrag oder Leistungsteil ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung.
Kann ein eingesetzter DJ, Künstler oder Techniker aufgrund von Krankheit oder aus einem anderen wichtigen, nicht von ihm zu vertretenden Grund nicht tätig werden, darf Esta Loca Entertainment einen fachlich vergleichbaren und für den Kunden zumutbaren Ersatz einsetzen.
Wurde eine bestimmte Person ausdrücklich als wesentlicher Vertragsbestandteil vereinbart, erfolgt ein Austausch nur nach Abstimmung mit dem Kunden.
Ist trotz zumutbarer Bemühungen kein geeigneter Ersatz verfügbar, kann Esta Loca Entertainment vom Vertrag zurücktreten.
Bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen werden dem Kunden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelungen dieser AGB.
Kann eine Vertragspartei ihre Verpflichtungen aufgrund eines außergewöhnlichen Ereignisses außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs nicht erfüllen, richten sich die Rechtsfolgen nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Hierzu können insbesondere behördliche Veranstaltungsverbote, erhebliche Natur- und Unwetterereignisse, Krieg, Terror, überregionale Ausfälle wesentlicher Infrastruktur oder vergleichbare Ereignisse gehören.
Die Parteien werden zunächst prüfen, ob eine zumutbare Terminverschiebung oder Anpassung der Leistung möglich ist. Eine pauschale Verpflichtung des Kunden zur vollständigen Zahlung unabhängig von den Umständen besteht nicht.
Der Kunde stellt den eingesetzten DJs, Künstlern, Technikern, Aufbauhelfern und sonstigen Begleitpersonen während des Einsatzes ausreichend alkoholfreie Getränke kostenfrei zur Verfügung.
Bei einer Einsatzdauer von mindestens sechs Stunden erhält jede eingesetzte Person zusätzlich eine angemessene Mahlzeit.
Der DJ berücksichtigt das vereinbarte Musikgenre, die Veranstaltungsart sowie vorher abgestimmte Musikwünsche des Kunden.
Die konkrete Reihenfolge und Auswahl der Musikstücke liegt im künstlerischen und fachlichen Ermessen des DJs. Ein Anspruch auf das Abspielen jedes einzelnen Musikwunsches besteht nicht.
Musikwünsche von Gästen können abgelehnt werden, wenn sie nicht zum vereinbarten Veranstaltungskonzept passen, nicht verfügbar sind oder rechtliche, technische beziehungsweise sicherheitsbezogene Gründe entgegenstehen.
Der Kunde sorgt für eine rechtzeitige, sichere und möglichst unmittelbare Zufahrt zum Veranstaltungsort sowie für einen geeigneten, kostenfreien Parkplatz in der Nähe des Auf- und Abbauortes.
Erforderliche Zufahrts-, Park-, Lade- oder Ausnahmegenehmigungen beschafft der Kunde auf eigene Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Ist der Veranstaltungsraum nicht ebenerdig erreichbar und steht kein geeigneter Aufzug zur Verfügung, informiert der Kunde Esta Loca Entertainment rechtzeitig.
Soweit erforderlich, stellt der Kunde geeignete Helfer für das Be- und Entladen kostenfrei zur Verfügung. Alternativ kann Esta Loca Entertainment nach Abstimmung kostenpflichtige Aufbauhelfer einsetzen.
Soweit Fahrtkosten nicht bereits im Angebot enthalten sind, werden An- und Abfahrt mit 0,79 € netto je tatsächlich gefahrenem Kilometer berechnet.
Gegenüber Verbrauchern wird der entsprechende Bruttopreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesen.
Ausgangspunkt ist der Firmen- oder Einsatzstandort von Esta Loca Entertainment beziehungsweise des eingesetzten Kooperationspartners. Die Strecke wird grundsätzlich anhand der schnellsten geeigneten Route eines üblichen Online-Kartendienstes berechnet.
Beträgt die einfache Fahrzeit zum Veranstaltungsort mehr als eine Stunde oder ist eine sichere Rückreise nach dem Einsatz nicht zumutbar, stellt der Kunde nach vorheriger Abstimmung ein angemessenes Einzel- beziehungsweise Zweibettzimmer der Drei-Sterne-Kategorie kostenfrei zur Verfügung.
Das Zimmer muss Frühstück sowie eine eigene Dusche und ein eigenes WC umfassen.
Der Kunde stellt sicher, dass der Veranstaltungsort für die vereinbarte Veranstaltung, die eingesetzte Technik und die erwartete Besucherzahl geeignet ist.
Bei Veranstaltungen im Freien stellt der Kunde einen festen, ebenen, trockenen und ausreichend überdachten Arbeits- und Aufstellbereich zur Verfügung.
Personal und Equipment müssen wirksam vor Regen, Feuchtigkeit, Wind, direkter Sonneneinstrahlung und sonstigen schädigenden Witterungseinflüssen geschützt sein.
Bei Temperaturen unter 10 °C ist für einen angemessen temperierten und sicheren Arbeitsbereich zu sorgen.
Besteht aufgrund der Witterung eine konkrete Gefahr für Personen oder Equipment, ist Esta Loca Entertainment berechtigt, den Aufbau, den Betrieb oder die Veranstaltung bis zur Beseitigung der Gefahr zu unterbrechen.
Wird die erforderliche sichere Umgebung vom Kunden nicht bereitgestellt, obwohl dies möglich und zumutbar wäre, bleibt der Vergütungsanspruch unter Anrechnung ersparter Aufwendungen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bestehen.
Der Kunde beziehungsweise Veranstalter beschafft auf eigene Kosten alle für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen, öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Genehmigungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Hierzu gehören insbesondere erforderliche GEMA-Anmeldungen, Nutzungsgenehmigungen, Sondernutzungserlaubnisse, Lärmschutzgenehmigungen sowie gegebenenfalls eine geeignete Veranstalterhaftpflichtversicherung.
Wird Esta Loca Entertainment aufgrund einer vom Kunden schuldhaft unterlassenen Genehmigung oder Anmeldung von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde Esta Loca Entertainment im gesetzlich zulässigen Umfang von den daraus entstehenden Ansprüchen und angemessenen Kosten frei.
Der Kunde stellt die im Angebot oder in der technischen Abstimmung genannten, fachgerecht installierten und ausreichend abgesicherten Stromanschlüsse zur Verfügung.
Sofern keine abweichende technische Anforderung mitgeteilt wurde, werden geeignete 230-Volt-Stromanschlüsse benötigt. Die Stromkreise müssen für die eingesetzte Technik ausreichend dimensioniert und nach den geltenden technischen Vorgaben installiert sein.
Der Anschluss an ein Stromaggregat ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Esta Loca Entertainment zulässig.
Das Aggregat muss technisch geeignet, ausreichend dimensioniert, ordnungsgemäß geerdet und fachgerecht betrieben werden.
Bei wiederholten Stromausfällen, erheblichen Spannungsschwankungen oder einer erkennbar unsicheren Stromversorgung darf Esta Loca Entertainment die Technik abschalten und die Leistung bis zur Beseitigung der Gefahr unterbrechen.
Hat der Kunde die ungeeignete Stromversorgung zu vertreten, bleibt der Vergütungsanspruch unter Anrechnung ersparter Aufwendungen bestehen.
Der Kunde, seine Gäste und sonstige Dritte dürfen die eingesetzte DJ-, Ton-, Licht- und Veranstaltungstechnik nur mit ausdrücklicher Erlaubnis von Esta Loca Entertainment bedienen, bewegen, verändern oder anschließen.
Esta Loca Entertainment setzt funktionsfähiges und für die vereinbarte Leistung geeignetes Equipment ein.
Die tatsächlich eingesetzte Ton-, Licht- und Veranstaltungstechnik kann aus technischen oder organisatorischen Gründen von Abbildungen auf der Website oder in Werbematerialien abweichen, sofern die vereinbarte Funktion und Qualität erhalten bleiben.
Die durch den Betrieb der Technik entstehenden Stromkosten trägt der Kunde beziehungsweise Betreiber des Veranstaltungsortes.
Wird Technik vom Kunden, vom Betreiber des Veranstaltungsortes oder von einem Dritten bereitgestellt, ist der jeweilige Bereitsteller für deren ordnungsgemäßen, sicheren und funktionsfähigen Zustand verantwortlich.
Esta Loca Entertainment haftet nicht für bereits bestehende Mängel, Defekte, Inkompatibilitäten oder Ausfälle von Fremdequipment, sofern Esta Loca Entertainment diese nicht schuldhaft verursacht hat.
Der Kunde sorgt während der Veranstaltung für einen angemessenen Schutz des eingesetzten Equipments vor unbefugtem Zugriff, Getränken, Speisen, Rauch, Asche, Feuchtigkeit und sonstigen schädigenden Einwirkungen.
Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden und Verluste, die er selbst oder ihm gesetzlich zurechenbare Personen schuldhaft verursachen.
Verursachen Gäste oder andere Dritte einen Schaden, unterstützt der Kunde Esta Loca Entertainment bei der Feststellung des Verursachers und der Aufklärung des Sachverhalts.
Erstattungsfähig sind die erforderlichen und nachgewiesenen Reparatur-, Reinigungs- oder Wiederbeschaffungskosten. Bei einer Wiederbeschaffung werden Alter, Zustand und bisherige Nutzungsdauer des betroffenen Equipments angemessen berücksichtigt.
Außergewöhnliche Verschmutzungen, insbesondere durch Getränke, Speisen, Asche oder sonstige Stoffe, dürfen dokumentiert werden. Die erforderlichen und angemessenen Reinigungskosten können dem Verursacher beziehungsweise dem nach den gesetzlichen Bestimmungen Verantwortlichen in Rechnung gestellt werden.
Beginn und Ende der vereinbarten Spiel-, Auftritts- oder Betreuungszeit ergeben sich aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung.
Die Spielzeit beginnt grundsätzlich mit dem vereinbarten Beginn der Musikwiedergabe und endet zum vereinbarten Endzeitpunkt.
Auf- und Abbauzeiten gehören nur dann zur vereinbarten Spiel- oder Auftrittszeit, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine Verlängerung der Spiel- oder Leistungszeit kann auch während der Veranstaltung vereinbart werden, sofern Personal, Technik, gesetzliche Vorgaben und die Bedingungen des Veranstaltungsortes dies zulassen.
Sofern keine andere Vergütung vereinbart wurde, wird jede angefangene zusätzliche halbe Stunde mit 49 € netto berechnet.
Gegenüber Verbrauchern wird der entsprechende Bruttopreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer berechnet. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht nicht.
Erkennbare Beanstandungen sollen Esta Loca Entertainment unverzüglich mitgeteilt werden, damit während der Veranstaltung nach Möglichkeit Abhilfe geschaffen werden kann.
Der Kunde hat Esta Loca Entertainment eine angemessene Gelegenheit zur Prüfung und Beseitigung des Mangels zu geben, soweit dies möglich und zumutbar ist.
Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden bleiben unberührt.
Der Kunde beziehungsweise Veranstalter ist für die allgemeine Sicherheit des Veranstaltungsortes, geeignete Flucht- und Rettungswege sowie die Einhaltung behördlicher und veranstaltungsbezogener Sicherheitsvorgaben verantwortlich, soweit diese Pflichten nicht ausdrücklich von Esta Loca Entertainment übernommen wurden.
Besteht eine konkrete Gefahr für Personen oder Equipment, darf Esta Loca Entertainment die Leistung bis zur Beseitigung der Gefahr unterbrechen.
Kommt es zu gewalttätigen Auseinandersetzungen, Bedrohungen, erheblichen Störungen oder sonstigen unzumutbaren Sicherheitsrisiken, ist Esta Loca Entertainment berechtigt, das Programm vorübergehend zu unterbrechen.
Wird die Gefahr trotz Aufforderung nicht beseitigt oder ist eine Fortsetzung nicht zumutbar, darf die Veranstaltung abgebrochen werden.
Hat der Kunde oder eine Person aus seinem Verantwortungsbereich den Abbruch schuldhaft verursacht, bleibt der Vergütungsanspruch unter Anrechnung ersparter Aufwendungen bestehen.
Esta Loca Entertainment haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
Die Haftung ist ebenfalls unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, bei ausdrücklich übernommenen Garantien sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Esta Loca Entertainment nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und eingesetzten Kooperationspartner von Esta Loca Entertainment.
Esta Loca Entertainment darf Foto-, Video- und Tonaufnahmen zur Dokumentation der eigenen Leistung anfertigen, soweit dabei die Rechte der anwesenden Personen sowie die datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden.
Aufnahmen, auf denen Kunden, Gäste oder andere Personen erkennbar sind, werden nur veröffentlicht oder zu Werbezwecken verwendet, wenn hierfür eine gesetzliche Grundlage oder eine erforderliche Einwilligung vorliegt.
Eine gesondert erteilte Einwilligung ist freiwillig und kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Esta Loca Entertainment.
Bei der Buchung eines Künstlers oder DJs darf der Kunde den vereinbarten Künstlernamen für die Bewerbung der konkreten Veranstaltung auf Plakaten, Flyern, Webseiten und sozialen Medien verwenden.
Veränderungen an Logos, Bildmaterial oder sonstigen geschützten Gestaltungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.
Das angemessene Auslegen von Flyern oder Visitenkarten durch Esta Loca Entertainment, den Künstler oder den DJ ist gestattet, sofern der Kunde dem nicht aus einem berechtigten Grund widerspricht.
Von Esta Loca Entertainment erstellte technische Planungen, Konzepte, Zeichnungen, Materialaufstellungen und sonstige Arbeitsergebnisse bleiben urheberrechtlich beziehungsweise leistungsschutzrechtlich geschützt.
Eine Nutzung für andere Veranstaltungen, eine Vervielfältigung oder eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung von Esta Loca Entertainment zulässig, soweit sich nicht aus dem jeweiligen Auftrag ausdrücklich etwas anderes ergibt.
Kautionen oder Sicherheitsleistungen, die vom Betreiber des Veranstaltungsortes, beispielsweise bei Burgen, Schlössern oder vergleichbaren Locations, verlangt werden, trägt grundsätzlich der Kunde.
Eine Verrechnung solcher Kautionen mit der Vergütung von Esta Loca Entertainment ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung möglich.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird Olpe als Gerichtsstand vereinbart.
Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, soweit eine solche Vereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Individuelle Vereinbarungen der Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Änderungen und Ergänzungen sollten aus Nachweisgründen in Textform festgehalten werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
An die Stelle der unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
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